Datenschutzerklärung

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Physiotherapie Schneeberg
Michael Ringk
Ringstr 21
63936 Schneeberg

Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.

Kontaktformular

Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.


AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung, Erstattungshöhe und Zeitpunkt der Vergütung durch Erstattungsstellen (Private Krankenversicherungen). Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe/PBKK sowie Ihrer Zusatz-Versicherung. Grundsätzlich ist zwischen der Behandlung von Kunden (Selbstzahler-Leistung) zum einen und zum anderen der Behandlung von Patienten auf Privatrezept zu unterscheiden. Der Selbstzahler erhält eine reine Präventionsleistung, bei der der/die Praxismitarbeiter/in nicht auf Anordnung eines Arztes tätig wird. Mit dem Erhalt eines Rezeptes erhalten wir eine Anweisung zur Heilbehandlung und rechnen dementsprechend mit den Abrechnungstabellen ab. Diese werden unregelmäßig zwischen den Kassenverbänden und Verbänden der Leistungserbringer ausgehandelt.

§ 1 Behandlungsvertrag
Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt mündlich zwischen dem Patienten und der Physiotherapie-Vielbrunn Michael Ringk ein Behandlungsvertrag zustande. Die AGB sowie die in der Praxis übliche Abrechnungshöhe wird für die Rechnungsstellung akzeptiert. Ansonsten ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag umgehend zu Beginn der ersten Behandlung zu unterzeichnen.

§ 2 Terminvereinbarungen

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Fax, Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe. Erhaltene Termine sind nach der Behandlung sofort als Empfangsbestätigung von dem/der Patienten/-in/Kunden/-in zu unterzeichnen. Die Rechnungsstellung annulliert keine der weiteren vereinbarten Termine, bedingt also nicht das Behandlungsende und ist auch nicht gleichbedeutend einer Kostendeckung aller bisher geleisteten Termine.   

§ 3 Ausfallentschädigung

Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.
Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten/Klienten bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die gesamte Buchung des Zeitintervalls zu leisten, auch wenn diese nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.

§ 4 Präventionsleistungen

Soweit keine Verordnung (Rezept) vorliegt gelten die durchgeführten Behandlungen als Präventionsleistungen. Dies gilt auch für die Zeit nach Abschluss der Behandlungen. Präventionsleistungen werden zu Selbstzahler-Konditionen  berechnet. Sondervereinbarungen bedürfen als Bestandteil des Behandlungsvertrages der schriftlichen Form. Leistungen, die vor Rezeptausstellung erfolgen, werden ggf. nicht von den Krankenkassen getragen. Der Patient wird daher darauf hingewiesen sich umgehend ein Rezept mit den empfohlenen Verordnungen ausstellen zu lassen.  

§ 5 Fälligkeit der Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Behandlungskosten auf Rezept, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt. Es sind keine Teilzahlungen vorzunehmen, sondern der gesamte Betrag,
in voller Höhe und einer Zahlungssumme per Überweisung/Einzahlung oder in der Praxis bar  zu begleichen.
Für weitere Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils €5 privat zu entrichten (keine Erstattung der PKV möglich). Wellness- oder Präventions-Leistungen sind sofort nach der Behandlung fällig. Beim Kauf von Mehrfach-Karten (12er) oder Monatskarten, wird das Honorar im Voraus kassiert und im Gegenwert eine entsprechende Karte herausgegeben. Diese muss zum Trainingsbeginn zur entsprechenden Abzeichnung vorgelegt werden. Der Wert von Gutscheinen und Mehrfachkarten ist nicht in Bargeld einlösbar.

§ 6 Datenübermittlung

Erfolgt im Falle einer Behandlung nach Verordnung (Rezept) eine Abrechnung über eine externe Abrechnungsstelle, so wird der Patient in Kenntnis gesetzt, über welche Abrechnungsstelle dies geschieht, zur Zustimmung der Datenübermittlung, Forderungsabtretung und Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht aufgefordert, soweit dies für eine Geltendmachung der Forderung erforderlich erscheint, und sowohl darüber aufgeklärt, dass die Abrechnungsstelle die Leistungen der Praxis im eigenen Namen in Rechnung stellen und für eigene Rechnung einziehen wird, als auch darüber, dass der/die einzelne Behandler/-in in diesem Fall bei etwaigen Auseinandersetzungen als Zeuge/-in vor Gericht gehört werden kann.   

§ 7 Salvatorische Klausel   

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur  zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame  Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt